Regeln für die Vermittlung von Neukunden

Der Empfehlungspartner vermittelt einen Neukunden an die Sacreah UG.

Der Neukunde gilt dann als vom Empfehlungspartner vermittelt, wenn bei der Erstbestellung vom Rückgaberecht nicht Gebrauch gemacht wurde und die Bestellung ordnungsgemäß bezahlt worden ist.

Es ist erforderlich, dass der Neukunde bei seiner Erstbestellung den individuellen Empfehlungs-Code desjenigen von dem er die Empfehlung bekommen hat, im entsprechenden Feld auf der Webseite einträgt und dann auf "anwenden" klickt.

Weiterhin ist es erforderlich, dass der Neukunde ein Kundenkonto anlegt, sonst lässt sich der Empfehlungs-Code nicht eintragen.

Das Feld für den Empfehlungscode  befindet sich auf der Shop-Seite "Bestellübersicht" am Ende des Bestellvorgangs.
Nachträglich ist die Zuordnung einer Empfehlung zu einer bereits ausgeführten Bestellung nicht möglich.

Als Anreiz, den Empfehlungs-Code einzugeben, erhält der Neukunde pauschal 3 Euro Rabatt auf den Bestellwert seiner Erstbestellung. Diese Vergünstigung erfolgt automatisch bei der Eingabe des Empfehlungs-Codes.

Folgebestellungen eines Neukunden ziehen keine weitere Vermittlungsgebühr nach sich.

Eine Bestellung, bei der ein Therapeuten-Rabatt eingegeben wurde, kann nicht als Empfehlungs-Bestellung gewertet werden.

Die Vergütung an den Empfehlungspartner erfolgt automatisch und spätestens 6-8 Wochen nach Abschluss der Bestellung per Überweisung auf das angegebene Konto des Empfehlungspartners.
Eine Auflistung der erfolgreichen Vermittlungen bekommt der Empfehlungspartner auf Anforderung per E-Mail.

Pro Neukunde erhält der Empfehlungspartner eine Vermittlungsprovision von 10 Euro.

Für den Fall, dass der Empfehlungspartner keinen Neukunden mehr vermittelt, endet die Vereinbarung.

Es gilt die salvatorische Klausel: Selbst wenn Teile dieser Regelungen nicht gültig sind, gelten die übrigen Regelungen.

Gut zu wissen:
Wer gelegentlich Kunden vermittelt und dafür eine Vermittlungsgebühr erhält, braucht kein Gewerbe anzumelden. Nähere Auskunft erhalten Sie bei Ihrem Gewerbeamt.

Stand der Vereinbarungen: Juni 2024